Die Gemeindevertretung ist das von allen wahlberechtigten - d.h. konfirmierten - Gemeindegliedern gewählte Gremium. Seine Aufgaben sind durch die Kirchenverfassung (Art. 39, Abs. 1) festgelegt. Dazu gehören unter anderem:
- Die Wahl der Presbyter (des Presbyteriums) und der Rechungsprüfer.
- Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche Fragen des Lebens der Gemeinde.
- Die Genehmigung des vom Presbyterium aufgestellten Haushaltsplanes.
- Die Prüfung und Genehmigung der Rechnungsabschlüsse der Gemeinde.
- Die Beschlussfassung über Neu-, Zu- und Umbauten an kirchlichen Gebäuden.
Die Gemeindevertretung wird für die Dauer von 6 Jahren gewählt.